Investitionen in die Elektromobilität werden von öffentlicher Hand breitflächig gefördert. Parallel zu den staatlichen Förderprogrammen (BAFA) offerieren Bundesministerien, die Bundesländer und Kommunen bis hin zu regionalen Energieversorgern zahlreiche Förderprogramme. Diese gelten für die Investition in e-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur. Und ebenso für die Kosten einer professionellen Förderberatung. Die Förderlandschaft für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge offenbart sich also gleichermaßen als Dschungel und Paradies. In der Dynamik der Programme und Fördertöpfe die Übersicht zu behalten, ist für denjenigen kaum möglich, der sich nur sporadisch damit beschäftigen kann oder möchte. Unser zertifizierter Förderberater kennt den Markt und Ihre Chancen. Mit einem ausgefeilten Förderkonzept und der fallweisen Kombination von aktuellen Programmen lassen sich die Investitionskosten für Ihr neues oder gebrauchtes e-Fahrzeug erheblich reduzieren!
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden alle Goupil Fahrzeuge mit N1 Zulassung.
Gefördert werden alle Goupil Fahrzeuge mit N1 Zulassung (G4/G5/G6 mit Lithium-Technologie). Ebenso junge Gebrauchtfahrzeuge (max. 1 Jahr alt, max. 15.000 km) bei Kauf und Leasing. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit Blei-Säure-Batterien.
Wie hoch fällt die Förderung aus:
Bis zu 9.000 € (Bundesanteil 6000 € + Hersteller/Händleranteil 3.000 €)
Wer ist förderberechtigt?
Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, als auch Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit (GmbH) z.B. Abwasser-Zweckverbände, Friedhöfe und An-stalten des öffentlichen Rechts
Wie erfolgt die Antragstellung?
Nach dem Fahrzeugerwerb reicht der Endkunde die Rechnung in einem vereinfachten Antrags-verfahren online ein und beantragt die Erstattung.
Nachhaltig interessiert?
Mit Ihrem Einstieg in die E-Mobilität profitieren Sie von attraktiven Förderprogrammen. Unser professioneller Förderberater zeigt Ihnen unverbindlich Ihre Möglichkeiten bei der Investition in Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur auf.